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   VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863   

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VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863 (https://dejure.org/2020,18173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863 (https://dejure.org/2020,18173)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 15 ZB 19.1863 (https://dejure.org/2020,18173)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 34 Abs. 2, § 35 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauNVO § 5, § 15 Abs. 1 S. 2; VwGO § 86 Abs. 1, § 117 Abs. 5, § 124 Abs. 2 Nr. 4, § 124a Abs. 5 S. 2
    Kein Anspruch auf Genehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau einer Maschinenhalle in einen Außenklimastall zur Schweinehaltung wegen unzumutbarer Immissionen.

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Genehmigung für die Nutzungsänderung und den Umbau einer Maschinenhalle in einen Außenklimastall zur Schweinehaltung wegen unzumutbarer Immissionen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 22 ZB 13.692

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage für 39.000

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Diesen Anforderungen wird die Antragsbegründung nicht gerecht, denn es wird kein Rechtssatz herausgearbeitet, den das Verwaltungsgericht in Abweichung von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2014 (22 ZB 13.692 - juris) aufgestellt hat und der einen prinzipiellen Auffassungsunterschied über die Bedeutung einer bestimmten Rechtsvorschrift beinhaltet.

    Das Verwaltungsgericht hat in dem Gerichtsbescheid vom 24. Mai 2019, auf den das Urteil vom 6. August 2019 nach § 117 Abs. 5 VwGO vollinhaltlich Bezug nimmt, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. März 2014 (a.a.O.) ausgeführt, in Nr. 3.1 GIRL werde für den Außenbereich unter Prüfung der speziellen Randbedingung des Einzelfalls ein Wert von bis zu 25 Prozent angegeben, wobei Regelungen und Systematik der GIRL sowie der Auslegungshinweise nicht die Annahme rechtfertigten, dass es sich hierbei um eine Obergrenze handele, die nicht überschritten werden dürfe.

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Darüber hinaus erfordert eine Gehörsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch weiter vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs in der Sache geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Es entspricht der Billigkeit, dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt, § 162 Abs. 3 VwGO, denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.08.2016 - 4 B 36.16

    Geltendmachung der Nichtfeststellung des Ergebnisses des Augenscheins eines im

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Darüber hinaus erfordert eine Gehörsrüge regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch weiter vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs in der Sache geeignet gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328 = juris Rn. 4; B.v. 31.8.2016 - 4 B 36.16 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Für die Beurteilung der Zumutbarkeit der von Schweineställen verursachten Gerüche kann als Orientierungshilfe auf die Geruchsimmissions-Richtlinie vom 29. Februar 2008 (GIRL), zuletzt ergänzt am 10. September 2008, zurückgegriffen werden, wobei sich allerdings jede schematische Anwendung bestimmter Immissionswerte verbietet (vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2017 - 4 C 3.16 - BVerwGE 159, 187 = juris Rn. 12).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Feste Regeln lassen sich dabei nicht aufstellen, sondern es ist eine Gesamtschau der von dem Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen erforderlich (vgl. BVerwG, B.v. 10.1.2013 - 4 B 48.12 - juris Rn. 7).
  • BVerfG, 09.06.2016 - 1 BvR 2453/12

    Der Zugang zu mehreren Instanzen darf nicht unzumutbar erschwert werden

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) liegen (nur) vor, wenn der Rechtsmittelführer einen tragenden Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellt (stRspr, vgl. BVerfG, B.v. 9.6.2016 - 1 BvR 2453.12 - NVwZ 2016, 1243 Rn. 16; B.v. 18.6.2019 - 1 BvR 587.17 - DVBl 2019, 1400 Rn. 32 m.w.N.).
  • VerfGH Bayern, 23.09.2015 - 38-VI-14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Baubeseitigungs- und Duldungsanordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Aus der Antragsbegründung, auf die sich gemäß § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO die Prüfung im Zulassungsverfahren beschränkt (BayVerfGH, E.v. 14.2.2006 - Vf. 133-VI-04 - VerfGHE 59, 47/52; E.v. 23.9.2015 - Vf. 38-VI-14 - BayVBl 2016, 49 Rn. 52; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 124a Rn. 54), ergeben sich die geltend gemachten Berufungszulassungsgründe (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 VwGO) nicht.
  • VGH Bayern, 18.06.2018 - 15 ZB 17.635

    Nachbarklage gegen die Befreiung von der Festsetzung eines Bauplanungsplans -

    Auszug aus VGH Bayern, 28.05.2020 - 15 ZB 19.1863
    Dazu müsste das Verfahren das normale Maß erheblich übersteigende Schwierigkeiten aufweisen (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2018 - 15 ZB 17.635 - juris Rn. 37; B.v. 10.4.2017 - 15 ZB 16.673 - juris Rn. 42 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

  • BVerwG, 06.03.2018 - 4 BN 13.17

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Geltendmachung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2002 - 7 B 315/02

    Erschwerung des Zugangs zu einer Beschwerdeentscheidung durch § 146 Abs. 4 Satz 6

  • VerfGH Bayern, 14.02.2006 - 133-VI-04
  • OVG Niedersachsen, 16.08.2018 - 1 LC 180/16

    Geruch; Schicksalsgemeinschaft; Schweinehaltung; heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2015 - 12 LA 120/14

    Außenbereich; Einzelfallbetrachtung; Geruchsimmissionen; Maststall; Nachbar;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2019 - 11 S 21.19

    Anhörung bei Abweichung von Erstentscheidung im Wiederspruchsverfahren;

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